Experiment: Auswirkungen des Cookie-Banners auf die Conversion

Wir unternahmen ein Experiment, um die Auswirkungen des Cookie-Banners auf die Conversion messen zu können.

Experiment: Auswirkungen des Cookie-Banners auf die Conversion

Um die Auswirkungen des Cookie-Banners auf die Conversion messen zu können, haben wir bei Halbstark folgendes Experiment gewagt: wir haben zwei identische Webseiten - einmal mit und einmal ohne Cookie-Banner - miteinander verglichen. Dafür haben wir einen klassischen A/B-Test entwickelt, wie er im UX/UI-Design üblich ist, bestehend aus den beiden Variablen:

  • Webseite Cookie-Banner, kurz Webseite C
  • Webseite Direkt, kurz Webseite D

Beide Webseiten verfolgen dasselbe Ziel: Die Generierung von Leads im Versuchsaufbau in Form von E-Mail-Adressen. Die Seite, auf der die Eingabe der E- Mail-Adressen erfolgen soll, wird in diesem Experiment als Leadseite bezeichnet. Diese Seite unterscheidet sich bei Webseite C und Webseite D nicht. Die Eingabe der E-Mail-Adressen erfolgt stets auf dieselbe Weise. Es unterscheiden sich lediglich die Landingpage. Eine Landingpage ist die Seite, auf der der Nutzer als erstes ‚landet‘, die erste, die er besucht. Während bei Webseite D der Nutzer über eine Facebook-Kampagne direkt auf die Leadseite für die Eingabe der Email- Adressen gelangt, muss der Nutzer bei Webseite C zuerst mit dem Cookie-Banner interagieren, bevor dieser die Möglichkeit hat, die Leadseite zu besuchen. Im Folgenden ist der Prozess zur Vereinfachung als Schlauch dargestellt. 

  • Webseite C: Facebook-Kampagne > Cookie-Banner (Landingpage) > Leadseite > (Conversion)
  • Webseite D: Facebook-Kampagne > Leadseite (Landingpage) > (Conversion) 

Für die Untersuchung wird zunächst ein Cookie-Banner nach den Vorgaben der DSGVO gestaltet und anschließend die Leadseite. Die Versuchsgruppen werden mit Hilfe von Facebook-Advertisement auf eine der beiden Landingpages geleitet. 

Umsetzung der Webseite 

Um die nach der Dateschutz-Grundverordnung konforme Einwilligung zur Datenverarbeitung in Form eines Cookie-Banner umsetzen zu können, sind zunächst die theoretischen Grundsätze der DSGVO in die Praxis umzusetzen, die im vorherigen Blogbeitrag dargelegt wurden. Der Cookie-Banner setzt sich aus acht essentiellen Elementen zusammen:

1: Überschrift Cookie-Einstellungen: Hier wird der Nutzer deutlich auf die zu tätigende Entscheidung hingewiesen. 

2: Beschreibung und Aufklärung über die Verwendung von Cookies: Der Nutzer wird über den Grund der Verarbeitung verständlich und in einfachen Worten informiert. Ebenso über sein Rech, selbst entscheiden zu können, welche Kategorien von Cookies zugelassen werden sollen. Außerdem muss der Nutzer vor der eigentlichen Zustimmung oder Ablehnung über die Widerrufsrechte in Kenntnis gesetzt werden.

3: Tieferer Link zu Datenschutzhinweisen: Der Nutzer hat durch den weiterführenden Link die Möglichkeit, einen besseren Einblick in die Konsequenzen seiner Entscheidungen zu erhalten. Beispielsweise sollten dort alle Third-Party-Provider sowie die Dauer des entsprechenden Cookies aufgelistet sein.

4: Auswahlmöglichkeit über die Art der Verwendung von Cookies: Der Nutzer hat die Möglichkeit, gesondert über die Einwilligung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden. Hierfür gibt es die folgende Kategorien Statistik, Komfort und Personalisierung.

5: „Alle-(Cookies)-akzeptieren“-Button: Die Einwilligung ist nur dann gültig, wenn diese durch eine eindeutige, bestätigende Handlung erfolgt, weshalb die Einwilligung in Form mehrerer Buttons umgesetzt wird. Alle drei Buttons sind in Blau gehalten.

6: „Alle-(Cookies)-ablehnen“-Button: des Cookie-Banner bis auf die Bezeichnung exakt identisch gestaltet. Dark Patterns wäre eine neutrale Entscheidung des Nutzers nicht möglich. Darum sind in dieser Forschungsarbeit alle Buttons des Cookie-Banner bis auf die Bezeichnung exakt identisch gestaltet.

7: „Auswahl-akzeptieren“-Button: Des Weiteren muss es, wie bereits unter Punkt 4 erwähnt, möglich sein, lediglich vereinzelt der Verwendung personenbezogener Daten zustimmen zu können.

8: Generelles Block-Element: Der Nutzer wird zu Beginn des Nutzungsvorgang über die Datenverarbeitung informiert. Strittig ist der Punkt des Cookie-Blockers. Die DSGVO schreibt vor, dass ein Cookie-Banner, der den Nutzerfluss nicht unterbricht, dem des unterbrechenden vorzuziehen ist. Gleichzeitig soll sich der Cookie-Banner klar von anderen Sachverhalten unterscheiden. So muss beispielsweiße die Schriftgröße eine vertretbare, gut leserliche Größe aufweisen, damit sich der Nutzer unbeschwert und einfach über die Cookie-Einstellungen informieren kann. 

In unserem Experiment wird der Nutzer, sobald er auf einen der drei Buttons geklickt hat, auf die eigentliche Leadseite geleitet.

 Leadseite: Die Seite ist schlicht und dunkel gehalten und zielt darauf ab, den Nutzer zur Eingabe der E-Mail-Adresse zu bewegen. Hierzu besteht sie aus den administrativen Teilen (1), den Sekundärmerkmalen (2) sowie dem Conversion-Ziel/Formularfeld (3), über das durch Eingabe der E-Mail-Adresse  das Formular abgeschlossen wird.

Sowohl die Leadseite als auch der Cookie-Banner lassen sich über separate Links abrufen. Die URL der Landingpage bei Webseite C lautet florianblach.com und die Landingpage der Webseite D florianblach.com/real-home.

Datenerhebung 

Generierung des Nutzertraffic: Die Nutzer werden mit Hilfe von einem Facebook- Advertisement zu gleichen Teilen auf eine der beiden Landingpages geleitet. Dafür wird ein Facebook-Werbekonto unter dem Namen Florian Blach Consulting aufgesetzt und wie folgt aussieht:

Als Verlinkung auf die Landingpage wird in der ersten Werbeanzeige florianblach.com/real-home angegeben, dies ist der Link zu Webseite D. Anschließend wird die gesamte Werbeanzeige dupliziert und lediglich die Verlinkung von florianblach.com/real-home auf florianblach.com, die Seite mit dem Cookie-Banner (Webseite C), geändert. Für den Nutzer hat sich somit visuell zwischen den beiden Werbeanzeigen kein Parameter geändert, sondern lediglich – für den Nutzer nicht sichtbar – die Verlinkung zur Landingpage. Durch die Anzeige der Werbung werden die Interessenten, die von den Werbeanzeigen angesprochen wurden, zu gleichen Teilen auf Webseite C oder auf Webseite D geleitet. 

Auswertung 

Um eine detaillierte Auswertung des Nutzungsverhalten zu ermöglichen, werden mehrere Tracking-Technologien verwendet: 

  • Der Facebook-Pixel ist ein Tracking-Code, der direkt mit dem Werbeanzeigenmanager verknüpft ist und ausgelöst wird, sobald eine ‚Handlung‘ auf der entsprechenden Webseite vorgenommen wurde, dies kann z. B. ein Kaufabschluss sein oder das Aufrufen einer Webseite. 
  • Google Analytics, der Google- Tag-Manager und Hotjar sind im Backend an die Seite angebunden. Mit dem Google-Tag- Manager lassen sich sogenannte Tags erstellen, die Handlungen, die der Nutzer auf der Webseite tätigen kann, definieren. Diese Tags werden durch sogenannte Trigger ausgelöst. Sobald der Nutzer durch seine Handlung einen entsprechenden Trigger auslöst, wird der Tag ‚gefired‘ und mit Google Analytics als Information gesammelt. So kann der tatsächliche Nutzerfluss erfasst und die Klicks auf die einzelnen Buttons des Cookie-Banners sowie die Newsletter- Anmeldung ausgewertet werden.
    Mit Google Analytics lassen sich die Daten aus den verschiedenen Tracking-Technologien zusammenführen und zu einem Gesamtbild ausarbeiten (Bounce-Rate, Conversion-Rate und Nutzerfluss). Mit Hotjar lassen sich Heatmaps der gewünschten Seiten erstellen, die Mausklicks und bewegungen aufzeichnen und so das Nutzungsverhalten in visueller Form darstellt.

Um die Ergebnisse mit Hilfe von Google Analytics transparent zu gestalten, werden drei verschiedene Segmente angelegt, die die Versuchsgruppen aufteilen. Neben den bereits vorhandenen Stichproben Webseite C und Webseite D wird eine weitere Versuchsgruppe Lead erstellt. Diese Gruppe umfasst alle Nutzer, die tatsächlich ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben. Für die Auswertung der Ergebnisse wurde jeweils der beobachtete Wert, mit dem berechneten Erwartungswert verglichen. Mit Hilfe des Chi Quadrat Tests wurde überprüft ob die Hypothesen richtig sind. Statistisch signifikant sind die Werte kleiner als 5%.

Auswertung der Stichprobe 

Insgesamt wurden die beiden Webseiten von 1.433 Nutzern besucht. Webseite C war mit 682 Nutzern (47,5 %) und Webseite D mit 751 Nutzern (52,4 %). Die Zielgruppe wurde im Wesentlichen durch die Zuweisung des Facebook-Algorithmus bestimmt, wenn Interesse an der gezeigten Werbeanzeige bestand. Eine Eingrenzung nach Alter oder Geschlecht erfolgte dementsprechend nicht direkt über die Targetierung, sondern indirekt über den Facebook-Algorithmus. Ein Anteil von 43,5 % aller Besucher der Webseiten war zwischen 35 und 54 Jahre alt, 22,6 % der Besucher zwischen 18 und 34 und 33,8 % waren 55 Jahre alt oder älter. Auffallend ist die Verteilung der Geschlechter. Obwohl keine spezielle Eingrenzung der Geschlechter vorgenommen wurde, war das Interesse bei den männlichen Benutzern deutlich höher: 71,6 % der Webseitenbesucher waren männlich und lediglich 28,5 % aller Nutzer weiblich. Obwohl keine Eingrenzung auf bestimmte Geräte erfolgt ist, lässt sich ganz klar ein Trend zur mobilen Benutzung erkennen: 80,6 % der Nutzer gelangten über ein mobiles Endgerät auf die Webseite, 9,3 % über ein Tablet und 10,0 % über einen Desktop-Rechner.

Nutzungsverhalten am Beispiel der Conversion Rate

Um das Nutzungsverhalten technisch zu messen legen wir in unserem Experiment das Augenmerk auf die Conversion-Rate, die in dem Fall an der erfolgreichen Anmeldung zum Newsletter gemessen wird. Google Analytics berechnet dies folgendermaßen:

(Anzahl der Conversions / Anzahl der Sessions) * 100

Insgesamt ergeben alle Sessions von Webseite C und Webseite D 32 Conversion- Zielerreichungen. Bei 1518 Sessions entspricht dies einer Conversion-Rate von 2,1 %. Der Chi-Quadrat-Test in der Tabelle 3 Conversion zeigt mit einer Wahrscheinlichkeit von 61 % (p=0,39), dass der Cookie-Banner die Conversion-Rate positiv beeinflusst. Insgesamt sind 32 Leads, 18 auf Webseite C und 14 auf Webseite D, zurückzuführen.

Der erwartete Wert (s. Tabelle 3: Conversion) bei Webseite C liegt mit 15,6 unter dem tatsächlichen Wert von 18, wohingegen er bei Webseite D der erwartete mit 16,4 über dem tatsächlichen Wert von 14 liegt. Da unter dem Aspekt der Sitzungsdauer aufgezeigt wird, dass mit zunehmender Verweildauer auf der Seite die Wahrscheinlichkeit einer Konvertierung steigt und der Cookie-Banner mit statistisch signifikanter Wahrscheinlichkeit die Zeit auf der Seite erhöht, lässt sich daraus schlussfolgern, dass der Cookie-Banner zur Steigerung der Conversion beiträgt. 

Nutzerfluss bei Conversion 

Neben den quantitativen Daten geben die Nutzerflüsse einen Aufschluss darüber, über welchen Weg die Nutzer das Conversion-Ziel erreichten. Anhand dieser Erkenntnis lassen sich innerhalb des Cookie-Banners verschiedenen Gruppen, je nach Klickverhalten, vergleichen. Bei der Betrachtung der konvertierten Nutzergruppe beim Cookie-Banner fällt auf, dass die Gruppe, die den Button Akzeptieren gewählt hat (elf Nutzer) mit mehr als doppelt so hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Lead geworden ist als die Nutzergruppe, die die Option Ablehnen gewählt hat. Lediglich fünf Personen, die zuvor Ablehnen ausgewählt hatten, wurden zu einem Lead. Außerdem wurde ein weiterer Lead durch die Auswahl der Statistik-Checkbox und anschließendem Akzeptieren der Cookies generiert. Bemerkenswert ist, dass nach der Auswahl der Statistik-Checkbox der Button Alle Akzeptieren angeklickt wurde statt Ausgewählte Akzeptieren

Bei einem Vergleich der Conversion bei der Gruppe Webseite D fällt auf, dass 100 % der Conversions direkt ohne vorherigen Besuch der Seiten Impressum oder Datenschutz erfolgt sind. Von den Nutzern, die zuerst das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung betrachtet haben, ist keiner konvertiert. 

Nutzerverhalten am Cookie-Banner 

Ein weiterer Teilaspekt, den wir beleuchten möchten, ist das konkrete Nutzerverhalten am Cookie-Banner. Dazu eignen sich die vom Google-Tag- Manager vergebenen Events. Insgesamt wurden 715 Events ausgeführt bei durchschnittlich 1,53 Events pro Session. Anhand der Heatmap lassen sich die Klicks nachvollziehen. Die dunkelroten Bereiche wurden häufiger angeklickt als die hellen Bereiche. (Abb. 17: Heatmap)

Die zwei häufigsten ausgelösten Events waren die Events Alle (Cookies) ablehnen mit 266 Klicks (37,20 %) sowie Alle (Cookies) annehmen mit 261 Klicks (36,50 %), während der dritte Button Auswahl akzeptieren 57 Klicks (7,97 %) erzielte. Weitere 65 Klicks, dies entspricht 9,09 % der Events, wurden beim Klick auf die Statistik-Checkbox getrackt, gefolgt vom Klick auf das E-Mail-Formular, das nicht mit einer abgeschlossenen Conversion zu verwechseln ist, mit 5,61 % aller Events. Die Datenschutzerklärung wurde lediglich einmal angeklickt. Da alle drei Auswahl- Buttons gleich stark gewichtet waren, ist zu erkennen, dass der Button Auswahl Akzeptieren deutlich seltener gewählt wurde.

In der mobilen Ansicht sind die Auswahl-Buttoms untereinander angeordnet. Aus diesem Grund befindet sich der Button Auswahl Akzeptieren an letzter Position. In einem A/B-Test könnte im nächsten Schritt getestet werden, ob die Positionierung des Buttons das Nutzerverhalten beeinflusst.

Abbildung 9 Scroll-Tiefe veranschaulicht die durchschnittliche Scrolltiefe bei mobilen Endgeräten. Die roten Bereiche zeigen die Bereiche auf dem Bildschirm an, die der Großteil der Nutzer einsehen konnte, die gelben Bereiche betrachteten hingegen 75 % der Nutzer. Der Button Alle akzeptieren liegt genau über der durchschnittlichen Bildschirmhöhe und war somit für 100 % der Nutzer sichtbar. Der Button Alle Ablehnen liegt unter der durchschnittlichen Bildschirmhöhe, er wurde allerdings trotzdem von 99,47 % der Nutzer vollständig angesehen. Der Button Auswahl- Akzeptieren- wurde hingegen nur von 91,9 % der Nutzer vollständig angesehen.

Interpretation der Ergebnisse 

Die Ergebnisse der Arbeit können die Annahme, dass der Cookie-Banner pauschal die Conversion-Ziele von Webseiten verschlechtert, nicht bestätigen. Der Cookie- Banner konnte mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anzahl der Conversions verbessern. Dies könnte damit zusammenhängen, dass der Cookie-Banner dazu beiträgt, dass die Nutzer auf der Seite die Zehn-Sekunden-Schwelle überschreiten, in der die Anzahl von Konvertierungen angestiegen ist. Im Hinblick auf die mobile Nutzung konnte kein Unterschied zwischen der Webseite mit und ohne Cookie-Banner festgestellt werden. Die Anzahl der Nutzer, die der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Form von Cookies zustimmten, ähnelt der Anzahl der Nutzer, die dies ablehnten. Eine explizite Auswahl über die Verwendung einzelner Cookies nahmen die Nutzer allerdings deutlich schlechter an. Auch die entsprechenden Klicks auf die Checkboxen zur An- und Abwahl von Cookie-Arten fallen gering aus. Die Datenschutzerklärung konnte einen Link-Klick verzeichnen. Um diese Erkenntnisse zu erklären, werden folgende mögliche Ursachen aufgestellt: 

Vertrauen und Transparenz durch Cookie-Banner: Eine Erklärung für die gestiegene Conversion-Rate durch den Cookie-Banner könnte sein, dass dieser das Vertrauen des Endnutzers steigert. Der Nutzer könnte mit der Darstellung des Cookie-Banner assoziieren, dass die Verarbeitung der persönlichen Daten datenschutzkonform erfolgt und so seine entsprechenden Daten geschützt werden. Auffallend ist, dass die Anzahl der Nutzer, die auf Akzeptieren klickten, ebenfalls mit einer höheren Wahrscheinlichkeit das Conversion-Ziel erreichen. Dies lässt den Schluss zu, dass der Cookie-Banner in seiner Aufmachung entscheidend dafür sein könnte, wie datensicher die Webseite eingeschätzt wird und inwiefern dementsprechend die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Nutzer der Webseite in dem Maße vertraut, dass er seine persönlichen Daten eingibt. 

Micro-Investment durch Cookie-Banner: Durch die gezwungene Interaktion mit dem Banner hat der Nutzer bereits vor dem Besuch der eigentlichen Webseite eine Form des Investments getätigt. Diese besteht darin, dass er sich – wenn auch nur oberflächlich – mit dem Cookie-Banner beschäftigt hat. Dies musste spätestens geschehen, sobald er durch Klicken auf die entsprechenden Buttons aktiv wurde. Nun ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Nutzer anschließend auch seine E-Mail-Adresse eingibt, als wenn er im ersten Schritt nach seiner E-Mail-Adresse gefragt worden wäre. Die Ursache für dieses Verhalten ist, dass der Nutzer bereits ein geistiges Investment in Form der Eingabe der Daten getätigt hat, die aus psychologischer Sicht nicht sinnlos sein sollte. 

Auswahl zur Datenverarbeitung: Generell haben wir festgestellt, dass das Verhältnis der Personen, die explizit einzelne Kategorien der Datenverarbeitung zustimmen, gering ausfällt. Diese Erkenntnis führt zu der Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Auswahlmöglichkeiten. Des Weiteren fehlt es an eindeutigen rechtlichen Grundlagen bzw. Urteilen, die die eindeutige Verwendung der Auswahlmöglichkeiten aufschlüsseln. In diesem Kontext möchte unser Experiment insbesondere auf die Anordnung der Informationen auf verschiedenen Ebenen hinweisen. Da die DSGVO erklärt, dass die Auswahl zur Datenverarbeitung lediglich für bestimmte Fälle und nicht allgemein gelten darf, wird in unserem Experiment davon ausgegangen, dass eine nachgelagerte Auswahl nicht erlaubt sein kann. Allerdings zeigt die Anzahl der Nutzer, die im Rahmen dieser Untersuchung tatsächlich von einer differenzierten Auswahl bei der Datenverarbeitung Gebrauch machten, eine Diskrepanz bezüglich der Relevanz zwischen dem Endnutzer und der DSGVO. 

Fazit 

Generell lässt sich die Bedeutung des Cookie-Banner für den Konsumenten in unserem Experiment nicht widerlegen. Da auch die Auswirkungen des Cookie-Banners für die Conversion-Ziele von Webseitenbetreibern positiv sind, bestehen keine Einwände gegen die in dieser Arbeit vorgenommene Auswahl über die Zustimmung zur Datenverarbeitung. Des Weiteren könnte das gesamte Experiment in einem Bereich durchgeführt werden, der nicht primär den Datenschutz zum Ziel hat. So würde sich mit Sicherheit ausschließen lassen, dass der Datenschutz selbst kein Faktor für die Entscheidung über den Umgang mit dem Cookie-Banner ist. 

Die Geschwindigkeit der Nutzer bei der Interaktion mit dem Banner zeigt, dass nur wenige Nutzer den Cookie-Text vollständig gelesen hat. Zudem suchten die Besucher den Link zu den weiterführenden Datenschutzhinweisen nicht auf. Gerade angesichts der steigenden Zahl der Cookie-Banner und gleichzeitig zunehmenden Anzahl internetaffinerer Menschen, lässt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Informationspflicht bzw. Aufklärung über die Funktionsweise von Cookies stellen. Mit diesem Experiment vertreten wir die Annahme, dass nicht auf jeder Webseite in dieser auffälligen Art und Weise eine Aufklärung über die Verwendung von Cookies notwendig ist. Entfiele etwa der:

  • Die Komplexität in der tatsächlich rechtlich einwandfreien Umsetzung des Cookie-Banner wäre geringer. In der Umsetzung könnten dann entweder alle Cookies akzeptiert oder alle Cookies abgelehnt werden. Die technische Hürde in der Umsetzung und in der Beurteilung, welche Funktionen die einzelnen Cookie tatsächlich haben und in welche der drei Kategorien diese einzuordnen sind, entfiele durch diese Alternative. Dies würde die Entwicklungskosten in der Umsetzung sowie den rechtlichen Spielraum, bzw. im Streitfall die rechtliche Untersicherheit deutlich reduzieren. 
  • Des Weiteren ließe sich die Größe des Cookie-Banner mit dem Wegfallen der Auswahlmöglichkeiten deutlich reduzieren. In der Forschungsarbeit wird die Auffassung vertreten, dass es auf mobilen Geräten nicht möglich ist, einen Cookie-Banner zu gestalten, der alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und gleichzeitig den Nutzer nicht zu einer Handlung zwingt, bzw. den Nutzerfluss kurzfristig unterbricht. In der DSGVO wird der Wunsch geäußert, den Nutzer möglichst wenig disruptiv über die Datenverarbeitung von Cookies zu informieren. Dieses Ziel könnte mit der Abschaffung der Auswahlmöglichkeiten besser verwirklicht werden. 

Die deutlich kleinere Größe lässt den Cookie-Banner nicht plakativ erscheinen und räumt dem Nutzer dennoch die Entscheidungsmöglichkeit ein, mit dem Banner zu interagieren. Sollte der Nutzer trotzdem einzelne Cookies an- bzw. abwählen wollen, könnte dies in der Datenschutzerklärung durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass durch die vereinfachte Darstellung die Interaktion mit dem Cookie-Banner sinkt. Sollte keine Interaktion mit dem Cookie-Banner erfolgen, dürfen auch weiterhin keine Daten gesammelt werden.

Standardisierung der Cookie-Einstellungen im Browser: Ein weiterer Vorschlag wäre die Standardisierung der Cookie-Auswahl durch Browser-Voreinstellungen. Dies ist kein neues Konzept, sondern wurde bereits in den 80er Jahren erarbeitet, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Bei dieser Alternative legt der Nutzer z. B. bei der Installation des Browsers nicht nur Parameter wie die Sprache fest, sondern auch die Handhabung von Cookies. So könnten bspw. einzelne Regelungen für die Verwendung von personenbezogenen Cookies getroffen werden. Des Weiteren könnte der Nutzer Ausnahmen für bestimmte Webseiten festlegen. Beim Besuch von Webseiten würden dann diese Einstellungen von Browsern gegenüber der Webseite automatisch und ohne weiteres Zutun des Nutzers durchgeführt werden. So könnte die obligatorische Interaktion mit dem Cookie-Banner minimiert werden. Des Weiteren könnte bspw. Facebook die Nutzer, die die Verwendung von Cookies generell ablehnen, beim Schalten von Werbeanzeigen ausschließen. So könnte die Gefahr des wertlos eingekauften Traffics reduziert werden. Ähnliche Bestrebungen verfolgte bereits der Do-Not-Track-Standard.

Cookiewall: Des Weiteren sollte die unternehmensfeindliche Praxis und Vorgabe zur Cookiewall entfernt werden. Es handelt sich um einen Angriff gegen das Konzept der datengetriebenen Geschäftsmodelle. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die durch das Sammeln von Daten ein Geschäftsmodell aufgebaut haben und daraus die kostenlose Verwendung des Produkts im Sinne keiner monetären Nutzungsgebühr für den Konsumenten anbieten können. Diese Unternehmen werden dazu gezwungen, auf die Bezahlung der Nutzer in Form von Daten zu verzichten und dem Nutzer dennoch die gesamte Verwendung der Plattform zu ermöglichen. Dadurch werden datengetriebene Geschäftsmodelle massiv unter Druck gesetzt, daher wird in dieser Arbeit die Auffassung vertreten, dass Webseiten das Recht haben sollten, diejenigen Nutzer auszuschließen, die der Datenverarbeitung nicht zustimmen.

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