13. September 2026

EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Was ab dem 27. September 2026 Pflicht für den Shopify Store ist

Ab dem 27. September 2026 brauchen Shopify-Shops den harmonisierten Gewährleistungshinweis, das GARAN-Label zusätzlich bei Herstellergarantien über zwei Jahre. Von der Abgrenzung des Sortiments über die Platzierung im Theme bis zur Bestellbestätigung und den Sprachfassungen.

EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Was ab dem 27. September 2026 Pflicht für den Shopify Store ist

Ab dem 27. September 2026 muss jeder Shop, der in der EU Waren an Verbraucher verkauft, den einheitlichen Gewährleistungshinweis zeigen. Er informiert darüber, dass bei Mängeln mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gelten. Neu ist nicht dieses Recht, sondern die Pflicht, einheitlich und sichtbar darauf hinzuweisen. Dazu kommt das GARAN-Label, sobald ein Hersteller eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren auf das ganze Produkt gewährt.

Beide Grafiken gibt die Europäische Kommission vor. Sie werden unverändert übernommen. Nachbauen, umfärben oder selbst übersetzen ist ausgeschlossen.

Für Shopify-Shops sind vier Fragen entscheidend: welche Produkte betroffen sind, wo die Labels im Theme landen, wie sie in die Bestellbestätigung kommen und wie mehrere Storefront-Sprachen abgedeckt werden. Dieser Artikel geht sie der Reihe nach durch.

Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Einschätzung aus der Projektpraxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was das Gewährleistungslabel ist und ab wann es gilt

Der Gewährleistungshinweis ist eine einheitliche EU-Grafik. Sie informiert darüber, dass bei Waren mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gelten. Der Verkäufer haftet für Mängel, die schon bei der Lieferung bestanden, und die Rechte daraus sind kostenlos: Nachbesserung, Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Minderung oder Rückerstattung.

Diese zwei Jahre gibt es in der EU seit Jahren. Sie stehen in der Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771, in Deutschland in den §§ 434 ff. BGB. Neu ist allein die Pflicht zur einheitlichen Kommunikation. Der Hintergrund: Viele Verbraucher kennen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht, und genau das soll die Grafik ändern.

Zwei Rechtsakte greifen ineinander, und diese Trennung erklärt fast alle Missverständnisse:

  • Die Richtlinie (EU) 2024/825 begründet die Pflicht. Sie fügt in die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU den neuen Artikel 22a ein, sagt aber nichts über das Aussehen der Grafik.
  • Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 legt Gestaltung und Inhalt fest: Anhang I den Hinweis, Anhang II das GARAN-Label. Nach ihrem Artikel 3 gilt sie ab dem 27. September 2026.

Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Es gibt also keine deutsche Sonderfassung und keinen Gestaltungsspielraum.

Wer betroffen ist und wer ausgenommen ist

Ausgenommen sind:

  • reine B2B-Shops, weil die Verbraucherrechte-Richtlinie nur Verträge mit Verbrauchern erfasst
  • rein digitale Inhalte und Dienstleistungen ohne Warenbezug

Bei digitalen Produkten lohnt der genaue Blick in die Richtlinie, denn sie trennt in zwei aufeinanderfolgenden Buchstaben. Buchstabe l verlangt die Grafik für Waren, hervorgehoben. Der unmittelbar folgende Buchstabe lb verlangt für digitale Inhalte und Dienstleistungen dagegen nur: „einen Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen“

Kein „in hervorgehobener Weise“, keine harmonisierte Grafik. Bei Downloads, Gutscheinen, Kursen und Dienstleistungen wäre die Grafik inhaltlich sogar falsch. Ihr Text spricht von Waren, und die Gewährleistung für digitale Inhalte stammt aus der Richtlinie (EU) 2019/770, nicht aus 2019/771.

Nicht ausgenommen sind:

  • verderbliche und verbrauchbare Ware
  • gebrauchte Ware. Die Gewährleistungsfrist darf dort auf ein Jahr verkürzt sein, die Grafik bleibt trotzdem unverändert Pflicht.

Wer ein gemischtes Sortiment führt, nimmt die digitalen Artikel am besten über Produkttyp, Tag oder Kollektion aus, statt einzelne Produkte zu pflegen. So greift die Regel auch für künftige Artikel.

Offizielle Label-Downloads

Die Kommission stellt alle Dateien kostenlos bereit: den Gewährleistungshinweis in 24 EU-Sprachen, in Farbe und Schwarz-Weiß, dazu die GARAN-Vorlage in Farbe, Schwarz-Weiß und als verschachtelte Fassung für den E-Commerce. Online ist bei beiden Grafiken die farbige Fassung zu verwenden, Schwarz-Weiß ist der Offline-Fall.

Beim Vergleich der Dateien mit dem Verordnungstext fällt eine Abweichung auf. Die Anhänge nennen als Referenzfarben #003399 und #FFED00, die veröffentlichten Vektordateien verwenden #034ea2 und #fff200. (Nachgemessen am 7. September 2026 in der Originaldatei) Wer die Datei auf die im Text genannten Werte umfärbt, ändert die amtliche Grafik, und genau das verbietet Anhang I Anmerkung 1. Die risikoärmere Seite ist die unveränderte Datei. Eine belastbare Antwort auf den Widerspruch kann nur eine anwaltliche Prüfung geben.

Gewährleistungslabel oder GARAN-Label: was wann Pflicht ist

Der Gewährleistungshinweis ist für alle B2C-Shops verpflichtend, eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Das GARAN-Label kommt nur unter bestimmten Bedingungen dazu und darf ohne diese Bedingungen auch nicht verwendet werden.

Wann das GARAN-Label zusätzlich Pflicht wird

Pflicht wird es, sobald alle vier Punkte zutreffen:

  • Die Garantie stammt vom Hersteller, nicht vom Händler.
  • Sie ist kostenlos.
  • Sie gilt für das gesamte Produkt, nicht nur für einzelne Teile.
  • Sie läuft länger als zwei Jahre. Genau 24 Monate reichen nicht.

Ein Beispiel: fünf Jahre kostenlose Herstellergarantie auf eine komplette Waschmaschine. Drei Jahre nur auf den Akku lösen das Label nicht aus, eine bezahlte Garantieverlängerung ebenso wenig, und eine eigene Händlergarantie von zwei Jahren auch nicht.

Der Hersteller muss den Händler informieren

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe la formuliert die Händlerpflicht so:

„wenn der Hersteller […] eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gewährt und diese Informationen dem Unternehmer zur Verfügung stellt, die Information, dass für diese Ware eine solche Garantie gilt […]“

Der hervorgehobene Halbsatz ist eine Voraussetzung. Die Pflicht entsteht erst, wenn der Hersteller den Händler informiert hat. Niemand muss Datenblätter danach durchsuchen, ob irgendwo eine Garantie versteckt ist.

Praktisch heißt das: Lieferanten anschreiben, eine Zeile pro Marke genügt. Gibt es eine kostenlose Herstellergarantie über zwei Jahre auf das ganze Produkt, und wenn ja, wie lange? Die Antwort entscheidet über die Pflicht und ist zugleich der Nachweis, dass der Shop sich gekümmert hat. Die Mail mit Datum aufheben.

Gewährleistung und Garantie im Vergleich

Beide Begriffe klingen ähnlich, meinen rechtlich aber Verschiedenes:

  • Grundlage. Gewährleistung: gesetzlich verpflichtend. Haltbarkeitsgarantie: freiwillig.
  • Abgedeckt. Gewährleistung: Mängel, die schon zum Kaufzeitpunkt vorlagen. Garantie: auch Mängel, die erst während der Nutzung entstehen.
  • Dauer. Gewährleistung: zwei Jahre. Garantie: individuell, für das GARAN-Label mehr als zwei Jahre.
  • Beispiel. Gewährleistung: die Jeansnaht reißt nach wenigen Wochen, meist ein Verarbeitungsfehler. Garantie: fünf Jahre auf eine Waschmaschine.

Das GARAN-Label zeigt genau drei befüllbare Felder: die Zahl der Jahre in großer Ziffer, dazu Marke und Modellkennung. Mehr darf nicht hinein.

3. Wo die Labels platziert werden dürfen

Die Verordnung regelt die Gestaltung der Grafiken, nicht den Ort. Der ergibt sich aus der Verbraucherrechte-Richtlinie, und dort steht er im Wortlaut. Artikel 6 Absatz 1 beginnt so:

„Before the consumer is bound by a distance or off-premises contract, or any corresponding offer, the trader shall provide the consumer with the following information in a clear and comprehensible manner.“

Die Angabe ist also vorvertraglich. Ein Hinweis, den der Kunde erst in der Bestellbestätigung sieht, kommt zu spät. Einer, der nur im Seitenfuß der Startseite steht, ist die schwächere Variante, weil sich dort nicht belegen lässt, dass er vor dem Klick auf „Kaufen“ zur Kenntnis genommen wurde.

Zulässige Platzierungen

  • Gewährleistungshinweis: Produktseite, Kategorieseite, Header, Warenkorb. Produktseite und Warenkorb sind die sicheren Orte, weil dort die Kaufentscheidung fällt.
  • GARAN-Label: auf der Produktseite, als eigenständiges Bild in der Produktgalerie, als Teil eines Produktbildes oder in der Nähe des Bestellknopfes.

Der EU-Praxisleitfaden nennt außerdem den Checkout. In Shopify ist eine Einbindung dort ohne Plus nicht sinnvoll möglich, weshalb in der Praxis Produktseite, Header und Footer übrig bleiben. Die Beispiele des Leitfadens sind ausdrücklich nicht abschließend. Artikel 8 Absatz 2 verlangt bei zahlungspflichtigen Bestellungen die Angaben aus Buchstabe la, also die Haltbarkeitsgarantie,

„klar und in hervorgehobener Weise, und unmittelbar bevor dieser seine Bestellung tätigt“

Das GARAN-Label gehört damit unmittelbar vor den Bestellknopf, nicht in die Produktbeschreibung und nicht in ein Akkordeon weiter unten. Der Hinweis selbst, Buchstabe l, steht in dieser Aufzählung nicht.

Verschachtelte Darstellung

Für eine aufgeräumte Produktseite liegt nahe, nur eine kurze Zeile zu zeigen und die vollständige Grafik beim Klick zu öffnen. Beim GARAN-Label ist das ausdrücklich erlaubt, Anhang II sagt:

„Bei einer geschachtelten Anzeige muss die harmonisierte Kennzeichnung beim ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen vollständig erscheinen.“

Eine kompakte Leiste genügt also, solange ein Klick reicht. Ein Akkordeon, das erst aufgeht und dann nochmal einen Link enthält, erfüllt das nicht.

Für den Gewährleistungshinweis enthält Anhang I keine vergleichbare Erlaubnis. Seine fünf Erläuterungen regeln Editierbarkeit, Farben, QR-Code und Maße, von einer eingeklappten Form steht dort nichts. Dazu verlangt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe l die Angabe „in hervorgehobener Weise“. Der EU-Praxisleitfaden zeigt die verschachtelte Darstellung zwar auch für den Hinweis. Wer sie einsetzt, sollte die Entscheidung bewusst treffen und dokumentieren.

6. Labels dauerhaft mitliefern: Bestellbestätigung und Paket

Ein Link im Shop reicht bei der Lieferung nicht aus. Wer eine Garantie bewirbt, unterliegt in Deutschland zusätzlich § 479 BGB, unabhängig vom GARAN-Label und oft übersehen.

Absatz 1 verlangt fünf Angaben in der Garantieerklärung: den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte und darauf, dass die Garantie sie nicht einschränkt, Name und Anschrift des Garantiegebers, das Verfahren zur Geltendmachung, die Bezeichnung der Ware und die Bestimmungen der Garantie.

Absatz 2 verlangt, dass die Erklärung den Kunden spätestens zur Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger erreicht. Dessen drei Merkmale nach Artikel 2 Nummer 10 der Verbraucherrechte-Richtlinie: persönlich adressiert, später abrufbar, unverändert reproduzierbar.

Eine E-Mail erfüllt alle drei. Eine Produktseite, die sich jederzeit ändern lässt, erfüllt das dritte nicht. Ein GARAN-Label im Shop genügt § 479 Absatz 2 also nicht, und ein Link darauf vermutlich auch nicht: Der EuGH hat in Content Services (C-49/11) entschieden, dass allein über einen Hyperlink zugängliche Informationen nicht als übermittelt gelten.

Grenzen der nativen Bestellbestätigung

Shopify erlaubt keinen Dateianhang an der nativen Bestellbestätigungs-Mail, auch nicht mit Plus. Ein PDF braucht immer eine zusätzliche, separate E-Mail. Das Label als Bild einzubinden funktioniert dagegen nativ über die Code-Bearbeitung der E-Mail-Vorlage, und zwar sprachspezifisch.

Zwei praktikable Wege

  • Bild in der Bestellbestätigung. Label je Storefront-Sprache über die Code-Bearbeitung in die Vorlage einbinden. Kein zusätzlicher Versand, keine weitere App.
  • Ausdruck im Paket. Label ausdrucken und der Sendung beilegen. Unabhängig von Zustellbarkeit und Spamfiltern, und im Streitfall am einfachsten zu belegen.

Beides schließt sich nicht aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, macht beides.

7. Mehrsprachige Shops: Labels je Storefront-Sprache

Kein Element darf geändert werden, nicht der Text, nicht die Farben, nicht die Anordnung und auch nicht die Sprache. Für jede der 24 EU-Amtssprachen stellt die Kommission eine eigene Datei bereit. Eine einzige Sprachfassung für alle Storefronts erfüllt die Anforderung nicht.

Was das für die Umsetzung bedeutet

Für jede Storefront-Sprache wird die passende Datei aus dem offiziellen Paket hinterlegt. Das betrifft alle Ausspielorte:

  • den Gewährleistungshinweis auf der Produktseite
  • das GARAN-Label auf der Produktseite
  • das Label in der Bestellbestätigung

Wer über mehrere Storefronts verkauft, plant diesen Schritt am besten früh ein, weil er sich durch alle drei Punkte zieht.

8. Checkliste bis zum 27. September 2026

Die Umsetzung lässt sich in drei Blöcke teilen: prüfen, einbinden, organisatorisch absichern.

Zuerst prüfen

  • Verkauft der Shop ausschließlich B2B? Dann besteht keine Pflicht. In allen anderen Fällen ist der Gewährleistungshinweis Pflicht.
  • Welche Artikel sind digitale Inhalte oder Dienstleistungen? Diese werden ausgenommen.
  • Gibt es eine kostenlose Herstellergarantie auf ganze Produkte über mehr als zwei Jahre? Dann kommt das GARAN-Label dazu. Die Hersteller dafür schriftlich anfragen.

Im Shop einbinden

  • Gewährleistungshinweis je Storefront-Sprache einbinden, auf der Produktseite und im Warenkorb.
  • Falls das GARAN-Label Pflicht ist: individuell befüllen und produktspezifisch platzieren, unmittelbar vor dem Bestellknopf.
  • Labels sprachspezifisch als Bild in die Bestellbestätigung einbinden oder ausgedruckt ins Paket legen.
  • Garantiebedingungen einsammeln: Anschrift, Verfahren, erfasste Waren, Bestimmungen. Das ist Recherchearbeit, die früh anfangen sollte.

Organisatorisch absichern

  • Kundenservice und Vertrieb briefen. Mit sichtbaren Labels kommen mehr Rückfragen, vor allem zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
  • Frist zum 27.09.2026 und die Nachweis-Dokumentation im Blick behalten.

9. Wie wir es in Shopify umsetzen

In unseren Projekten nutzen wir dafür die App, EU-Gewährleistungslabel, GARAN.

  • Die Grafiken sind die Originale, in allen 24 Amtssprachen, und jede Storefront zeigt die Datei ihrer Sprache. Vor jeder Auslieferung vergleichen 36 automatische Prüfungen Prüfsumme und Inhalt gegen die Datei der Kommission. Umgefärbt wird nichts.
  • Platziert wird automatisch unter dem Warenkorb-Button, auf der Kategorieseite, im Warenkorb oder im Seitenfuß, oder von Hand im Theme-Editor. Die drei Darstellungsformen aus Punkt 4 stehen zur Wahl. Bei den verschachtelten weist die App auf die offene Frage aus Anhang I hin und hält die Entscheidung mit Zeitpunkt fest.
  • Das GARAN-Label wird je Produkt zugeordnet. Eine Dauer von zwei Jahren oder weniger lässt sich gar nicht erst speichern.
  • Ausnahmen für Downloads, Dienstleistungen und B2B lassen sich über Produkttyp, Tag, Kollektion, einzelne Produkte oder die Versandpflicht setzen. Die Regeln greifen automatisch auch für neue Artikel.
  • Für § 479 BGB erzeugt die App einen Baustein für die Bestellbestätigung, der in die Vorlage eingefügt wird.

Kundendaten liest die App keine, und eine anwaltliche Prüfung ersetzt sie nicht. Die Rückfrage beim Hersteller nimmt sie dem Händler ebenfalls nicht ab.

Zu finden im Shopify App Store unter EU-Gewährleistungslabel, GARAN.

Wir bauen Shopify-Shops seit Jahren und setzen das Ganze auch im Kundenauftrag um: Einrichtung, Platzierung im Theme, Ausnahmen für das jeweilige Sortiment, die Garantieerklärung in der Bestellbestätigung, mehrsprachig, wenn nötig. Zur Projektanfrage.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Pflicht? Ab dem 27. September 2026, Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Darf man die Grafik nachbauen oder selbst übersetzen? Nein. Anhang I Anmerkung 1 verbietet jede Änderung. Für jede Amtssprache gibt es eine eigene amtliche Datei.

Muss der Hinweis auf jeder Produktseite stehen? Die Verordnung regelt die Gestaltung, nicht den Ort. Weil die Information vorvertraglich ist, sind Produktseite und Warenkorb die sicheren Orte.

Braucht es das GARAN-Label bei einer eigenen Händlergarantie von zwei Jahren? Nein. Es betrifft Garantien des Herstellers von mehr als zwei Jahren.

Was gilt für digitale Produkte? Hinweis ja, amtliche Grafik nein. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe lb verlangt nur den Hinweis.

Gilt das auch für Gebrauchtwaren? Ja. Die Frist darf dort auf ein Jahr verkürzt werden, die Informationspflicht bleibt.

Muss das Label farbig sein? Online ja, für beide Grafiken. Schwarz-Weiß ist nur offline zulässig.

Was passiert bei Verstößen? Artikel 24 der Verbraucherrechte-Richtlinie verlangt wirksame und abschreckende Sanktionen, bei weitverbreiteten Verstößen mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes. Im Alltag ist in Deutschland die wettbewerbsrechtliche Abmahnung der wahrscheinlichere Weg.

Quellen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025, Erwägungsgrund 14, Artikel 3, Anhänge I und II
  • Richtlinie 2011/83/EU in der Fassung vom 27.09.2026: Artikel 2 Nummer 10, Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben l, la und lb, Artikel 8 Absatz 2, Artikel 22a, Artikel 24
  • Richtlinie (EU) 2019/771, Artikel 17, und Richtlinie (EU) 2019/770 für digitale Inhalte
  • Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
  • Europäische Kommission, Practical Guidelines, April 2026
  • § 479 BGB sowie EuGH, Urteil vom 5. Juli 2012, C-49/11, Content Services
  • Europäische Kommission, hochauflösende Vektordateien zu Hinweis und Label

Stand September 2026, keine Rechtsberatung. Für die Bewertung eines konkreten Shops ist eine anwaltliche Prüfung erforderlich.

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EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Was ab dem 27. September 2026 Pflicht für den Shopify Store ist
Florian Blach
Florian ist Co-Founder der Shopify Agentur Halbstark (Part of Friends Digital Group). Er berät seine Kunden insbesondere in den Themen conversionoptimiertes Design & brand first E-Commerce.
florian@halbstark.de
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